Unschuldsvermutung aus der Sicht von Polizei und Strafverteidiger
Ich hatte gerade ein lustiges Telefonat mit einem Polizisten:
Polizist: „Ich ermittle gar nicht gegen Ihren Mandanten. Der ist als Zeuge geladen. Nicht als Beschuldigter.“
Ich: „Wie kommen Sie denn auf den ?“
Polizist: „Sein Alibi ist falsch, und wir haben sein Handy am Tatort geortet.“
Ich: „Dann ermitteln Sie ja doch gegen Ihn.“
Polizist: „Nein. Er soll sich nur entlasten. Dann wissen wir, dass er unschuldig ist.“
Ich: „Da gehen Sie doch sowieso davon aus, wegen der Unschuldsvermutung ?“
Polizist: „Nein, er war ja am Tatort und hat gelogen.“
Ich: „Sehen Sie, deshalb ist er auch als Beschuldigter zu vernehmen, nicht nur als Zeuge.“
Jede Berufsgruppe hat halt Ihre eigene Logik.