Wer in Onlineshops Modifikationen für Waffen kauft, muss immer damit rechnen, dass die Polizei sich plötzlich die Kundendaten anschaut.
So auch im vorliegenden Fall: Eine „Exportfeder“ (netter Name: suggeriert, dass der Gebrauch in Deutschland nicht legal ist) macht aus einer eigentlich legalen Luftdruckpistole nach der Modifikation eine erlaubnispflichtige Waffe.
Nimmt die Polizei den Händler ins Visier, geraten auch die Kunden ins Fadenkreuz.
Folge: Hausdurchsuchung
Bei meinem aktuellen Fall räumte der Mandant den Kauf auch freimütig ein, und gab (im Rahmen der Hausdurchsuchung) die „Exportfeder“ heraus.
Für die Staatsanwaltschaft war die Sachlage klar: Sie fragte an, ob der Erlaß eines Strafbefehls in Betracht kommt. Kurz und schmerzlos.
Zum Glück war der Mandant anwaltlich beraten…
Mir stellte sich gleich die wohl berechtigte Frage: Kann denn der Erwerb und Besitz einer blöden Sprungfeder für 24,95 EUR schon eine Strafbarkeit auslösen ?
Bisschen grübeln über den Verwendungszweck: Vielleicht wollte der Mandant ja damit auch nur seinen Rasenmäher reparieren…
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