Hier nochmal als „best practice“, mit welchen technischen Mitteln Sie als Anwalt, Strafverteidiger oder Steuerberater Ihre eigenen Daten, und die Ihrer Mandanten, vor dem unbefugten Zugriff durch staatliche Strafverfolgungsorgane oder sonstige unbefugte Dritte schützen können und sollten.
Wichtig: Sofern Sie im Rahmen von Durchsuchungen aufgefordert werden, Ihre PCs durch Kennworteingabe zu entsperren, insbesondere, wenn ansonsten eine Beschlagnahme angedroht wird: Lassen Sie sich den Namen des Spaßvogels geben, suchen Sie den Oberguru des Durchsuchungskommandos und bringen Sie zu Protokoll, dass die Person Sie gerade zur Begehung einer Straftat (!!!) aufgefordert hat (Verletzung von Privatgeheimnissen, §203 StGB).
Ansonsten gilt auch bei Durchsuchungen von Kanzleien und Steuerbüros das gleiche wie bei allen anderen Durchsuchungen: Seien Sie freundlich zu den Beamten, zeigen die denen das, was die sowieso finden werden (sofern es offen rumliegt), und vor allem: Lassen Sie sich nicht in Gespräche verwickeln !!!
Ermittlungsbeamte sind psychologisch geschult, Ihnen aufgrund des Schocks der Durchsuchung haushoch überlegen, und das, was Sie später in der Akte lesen werden, ist nicht das, was Sie gesagt haben, sondern das, was der Ermittlungsbeamte meint, was Sie gesagt haben.
Also: „Konzentrieren und Klappe halten.“