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Cannabis in der Wachtmeisterei des Amtsgerichts abholen

An die Änderungen des Cannabis-Gesetzes (CanG) muss ich mich erst noch gewöhnen…

Ich war mit dem Mandanten nach der Einstellung seines Strafverfahrens (Polizisten einen Schlag ins Gesicht verpasst) auf dem Weg zum Parkplatz, als er bei der Wachtmeisterei plötzlich meinte: „Ich muss erst noch mein Cannabis abholen.“

Tatsächlich hatte er einen gelben Abholschein wie in der Reinigung dabei, und bekam vom Wachtmeister sein Plastikbaggy mit wahrscheinlich 2g Cannabisblüten darin ausgehändigt…

Die waren bei der Eingangskontrolle mit körperlicher Durchsuchung tatsächlich bei ihm gefunden und verwahrt worden…

Er meinte noch zu mir: „Ich hätte nicht damit gerechnet, dass ich das Zeug zurückerhalte.“…

Heute (19.04.2024) wundert man sich noch… In ein paar Jahren wird der geneigte Leser sagen: „Ey normal, wo ist das Problem ?“…

In diesem Sinne: Neue Zeiten

Führerschein & BtMG – Haarprobe

Mal ein Rechtstipp für alle armen Seelen, die mit Betäubungsmitteln erwischt worden sind, und denen die Straßenverkehrsbehörde nun den Führerschein abnehmen will.

Normalerweise verlangen die eine Blut- oder Urinprobe. Da kann man sich drauf einstellen, wenn man erwischt wird, und nach 3-5 Wochen ist i.d.R. nichts mehr nachweisbar.

Neue Masche der Behörden: Jetzt wollen die Haarproben, und zwar insbesondere von jungen Damen, die naturgemäß lange Haare mindestens bis zur Schulter haben. Da ist Betäubungsmittelkonsum auch nach Jahren noch nachweisbar.

Leute: Bevor ihr zum Rasierer greift, erstmal weiterlesen:

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