„Raten Sie Ihrem Mandanten jetzt nicht, sich zu verstecken“
Ich bin ja grundsätzlich ein Freund des Rechtsmittelzugs, so dass ich nach erfolgreicher Revision heute zum zweiten Mal eine Berufungsverhandlung wegen einer (gegenwärtig noch gewerbsmäßigen) Betrugstat zu verhandeln hatte.
Leider war der Mandant nicht erschienen.
Pech fürs Gericht: Eine Verwerfung der Berufung kommt nach der Revision nicht in Betracht, und eine Verhaftung des Angeklagten mangels Verhältnismäßigkeit auch nicht.
Aber: Gericht kann seine Verärgerung ja dadurch ausdrücken, dass es einen Vorführbefehl erlässt, was auch geschah… Das heisst, der Angeklagte wird am Prozesstag in der Regel früh morgens zwischen 05:30 und 06:00 Uhr von mindestens zwei Polizisten abgeholt, bis zum Prozessbeginn und Verwahrung genommen, und dann zur Gerichtsverhandlung gebracht.