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Aus der Sicht und mit den Worten von ...
Kim Müller, Fachanwalt für Strafrecht


Kleine Einblicke, was sich manchmal alles hinter den Kulissen so abspielt.

„Raten Sie Ihrem Mandanten jetzt nicht, sich zu verstecken“

Ich bin ja grundsätzlich ein Freund des Rechtsmittelzugs, so dass ich nach erfolgreicher Revision heute zum zweiten Mal eine Berufungsverhandlung wegen einer (gegenwärtig noch gewerbsmäßigen) Betrugstat zu verhandeln hatte.

Leider war der Mandant nicht erschienen.

Pech fürs Gericht: Eine Verwerfung der Berufung kommt nach der Revision nicht in Betracht, und eine Verhaftung des Angeklagten mangels Verhältnismäßigkeit auch nicht.
Aber: Gericht kann seine Verärgerung ja dadurch ausdrücken, dass es einen Vorführbefehl erlässt, was auch geschah… Das heisst, der Angeklagte wird am Prozesstag in der Regel früh morgens zwischen 05:30 und 06:00 Uhr von mindestens zwei Polizisten abgeholt, bis zum Prozessbeginn und Verwahrung genommen, und dann zur Gerichtsverhandlung gebracht.

Der Hinweis der Richterin an den Anwalt zeigte dann aber auch wieder, was für ein krankes Verteidigerbild in den Köpfen der Richter herrscht:
„Herr Müller, nun raten Sie Ihrem Mandanten aber nicht, sich zu verstecken.“

Selbstverständlich werde ich so einen Rat nie erteilen. Da würde ich mich ja ggf. gleich selbst strafbar machen. Bezeichnend, dass die Richterin dieses Verhalten von mir erwartet.

Was ich aber natürlich machen kann, ist, den Mandanten über seine Rechtsmittel zu beraten, die er gegen den Vorführbefehl hat.
Und ihn darüber zu informieren, dass er, wenn er denn beim Eintreffen der Polizei zufällig nicht vor Ort sein sollte, peinlichst darauf achten sollte, den Termin einzuhalten, um tatsächlich einen Haftbefehl zu verhindern.

Welche Schlüsse der Mandant aus meiner Beratung zieht, ist nicht mein Problem.
Aber typisch, was für ein Bild Richterinnen teilweise von Verteidigern haben…