Selbstläufer
Jeder halbwegs erfahrene Strafverteidiger wird es meiden wie der Teufel das Weihwasser, einem Mandanten ein bestimmtes (positives) Ergebnis zu versprechen, insbesondere einen Freispruch.
Zu unwägbar sind die menschlichen Komponenten, d.h. sämtliche Prozessbeteiligte außerhalb der Verteidigung.
Gegen diesen Grundsatz habe ich gerade (mal wieder) verstoßen und dem Mandanten einen Freispruch fest zugesagt.
Konnte ich mir nicht verkneifen. Zu lächerlich ist der von der Staatsanwaltschaft beantragte und von der Richterin erlassene Strafbefehl.
Der Fall:
Ein Mandant ist beschuldigt, mehrfach Cannabis in kleinen Portionen erworben zu haben.
- Dabei ist er nicht beobachtet worden.
- Es hat auch niemand ausgesagt, dass er Cannabis gekauft habe.
- Den vermeintlichen Dealer hat man auch nicht gefragt, ob er den Mandanten kenne.
- Man hat lediglich ein Handy eines vermeintlichen Lieferanten sichergestellt, auf dem Chatverläufe mit einer Telefonnummer gesichert sind, dessen Vertrag auf den Namen des Mandanten läuft.
- Ein passendes Gegenstück zu den Chatverläufen hat man beim Mandanten nicht gefunden; man hat gar nicht erst danach gesucht. Schade, denn dann hätte man herausgefunden, dass er eine ganz andere Telefonnummer in Gebrauch hat.
Der Chatverlauf ist besonders aussagekräftig. Der geht sinngemäß so:
„Ich habe leckeren Hasenbraten“
„Cool, ich komm vorbei“
„Hast mal 10 Min Zeit ?“
„Nee, nur 3 Min“
Als unvoreingenommener Leser (Unschuldsvermutung !) würde ich jetzt annehmen, dass die Gesprächsparteien eine Vorliebe für gut zubereitetes Wild haben und dass deren Zeit knapp bemessen ist.
Die Staatsanwaltschaft folgert natürlich, dass hier drei Gramm (ja was eigentlich ? Cannabis, Kokain, Amphetamine, Viagra ?) Rauschmittel den Besitzer gewechselt haben.
Dass die Staatsanwaltschaft alles anklagt, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, ist ja nun hinlänglich bekannt. Aber, und hier hört es auf, lustig zu sein: Von der Richterin hätte ich etwas mehr Einsatz erwartet. Die Staatsanwaltschaft kann alles Mögliche beantragen, aber ein Strafbefehl darf vom Gericht nur erlassen werden, wenn eine Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist.
Richtigerweise hätte der Strafbefehl dem Bearbeiter um die Ohren gehauen werden müssen. Ich habe aber den Eindruck, die Richterin hat den Strafbefehl nicht mal gelesen, bevor sie den unterschrieben hat. Lustigerweise scheint genau diese Richterin morgen auch über den Einspruch zu verhandeln.
Da (und das ist wahrscheinlich Juristenhumor) werde ich mir den Spaß erlauben, den Mandanten nichts sagen zu lassen, das komplette Verfahren abzuwarten, und dann mal zu schauen, ob Richterin und Staatsanwaltschaft den Mandanten immer noch verurteilen wollen.
Außerdem habe ich mir vom Handy meines Kollegen schon beim ersten Lesen der Akte eine SMS geschickt: „Hast Du mal 3 Min für mich ?“.
Die werde ich morgen dem Gericht vorlegen und fragen, ob ich auch mit einer Anklage wegen Drogenhandels rechnen müsse.
Ergänzung:
Aus einer deutlich sympathischen Strafverhandlung ist der Mandant natürlich mit einem Freispruch herausgegangen.
Leider war die Urheberin des Strafbefehls doch nicht zugegen, und bei der nunmehrigen Richterin war erkennbar, dass die den Strafbefehl schon bei der Aktenvorbereitung gedanklich in den Papierkorb befördert hatte. Diskutiert werden brauchte da jedenfalls nichts mehr.
Schade eigentlich. Ergebnis passt.