Steuerrecht – Umsatzsteuer in Österreich anmelden: So geht’s !
Sofern man als Unternehmer Leistungen im europäischen Ausland erbringt, sollte man tunlichst die Umsatzsteuerpflicht im Auge behalten: Bei der Überschreitung von Umsatz- oder Lieferschwellen ist die Leistung dann nicht mehr im Inland (hier also Deutschland) zu versteuern, sondern im europäischen Ausland. Da der Mehrwertsteuersatz in Österreich grundsätzlich 20% beträgt, ist es wirtschaftlicher, seine Leistung so lange wie möglich in Deutschland zu versteuern (19%).
Leider lässt das die Steuergesetzgebung nicht beliebig lang zu:
– Wer Dienstleistungen (z.B. Rechtsberatung) mit einem Wert über 35.000 EUR an in Österreich ansässige Privatkunden (nicht: Geschäftskunden; die sind umsatzsteuerbefreit) erbringt, muss zukünftig die Umsatzsteuer in Österreich abführen.
– Das gleiche gilt für Warenlieferungen (z.B. von Onlineshops) an in Österreich ansässige private Endkunden: Nach dem ersten Umsatz von über 35.000 EUR ist Schluss mit der Umsatzversteuerung in Deutschland.
Die nachfolgenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst worden und beruhen auf eigenen Erfahrungen, jedoch übernehme ich keine Gewähr für Vollständigkeit oder rechtliche Richtigkeit.
Meine Buchführungssoftware wies mich darauf hin, dass ich den Umsatz für Österreich überschritten hätte, und dass ich mich da jetzt steuerlich registrieren lassen muss.
Wie man das macht, darüber schweigt sich die Software allerdings aus. Meine steuerlich geschulten Mitarbeiter hatten auch keine eigenen Erfahrungen, und das Internet liefert auch keine Anleitung.
Wenn man’s erstmal gemacht hat, ist das aber überhaupt kein Problem… Das Geld für professionelle Anbieter (ab 499 EUR) kann man sich zumindest für Österreich echt sparen.
Und so wird’s gemacht:
1.) Beantragung einer Umsatzsteuer-ID in Österreich
Folgende Adresse sollte man sich schonmal gut notieren:
Finanzamt Graz-Stadt
Betriebsveranlagungsteams Ausländerreferate
Conrad von Hötzendorf-Straße 14 – 18
A – 8010 Graz
Österreich
Das ist die Stelle, die für deutsche Unternehmen zuständig ist.
Als erstes brauchen Sie die Registrierungsformulare, und zwar zwei Stück: Verf19 und Verf26…
Die bekommen Sie hier: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&__ClFRM_STICHW_ALL=verf&searchsubmit=Suche
Die füllen Sie aus, und fügen folgende Unterlagen zusätzlich mit bei:
– Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger im Original (schickt Ihnen Ihr deutsches Finanzamt auf telefonische Anfrage binnen ein paar Tagen zu)
– Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag (Kopie reicht)
Das wars auch schon…
Kleines Problemchen:
Die Österreicher geizen mit der Vergabe von Umsatzsteuer-IDs… Sie bekommen nur eine Abgabennummer… Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes…
Es sei denn, Sie begründen Ihren Bedarf nach einer Umsatzsteuer-ID…
Einen Grund akzeptieren die Ösis immer: Wenn Sie „Nutzung von Amazon Business“ als Grund im Formular Verf19 eingeben, wird Ihre Registrierung komplett durchgewunken.
Mit Amazon Business können Sie mehrwertsteuerbefreit bei Amazon für Ihr Unternehmen einkaufen, und zwar nicht nur bei Amazon als Anbieter selbst (das geht sowieso), sondern gerade bei Dritt-Händlern auf der Amazon-Plattform.
Das war’s schon… Antrag abschicken und nach 10-14 Tagen kommt Post mit Abgabennummer und Umsatzsteuer-ID…
2.) Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Österreich
Wer sich steuerlich neu registriert, muss erstmal vierteljährliche Steuervoranmeldungen abgeben, da der Vorjahresumsatz ja unter 35.000 EUR gelegen hat. Dies bleibt so, bis in einem Vorjahr 100.000 EUR Umsatz überschritten wurden. Ab dann wird monatlich gemeldet und vorausgezahlt.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist auch kein Hexenwerk: Man braucht wieder einmal ein Formular… Diesmal heisst es „U30“ und kann hier heruntergeladen werden: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&__ClFRM_STICHW_ALL=u30&searchsubmit=Suche
Wichtig: U30 ist ein Jahresformular und bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr… Das Formular U30 aus 2017 muss somit für 2018 durch das dann aktuelle Formular ersetzt werden.
Das Ausfüllen ist noch einfacher als die Registrierung:
Adressfeld wird mit „FINANZAMT GRAZ-STADT, BETRIEBSVERANLAGUNGSTEAMS AUSLÄNDERREFERATE, CONRAD VON HÖTZENDORF-STRAßE 14 – 18, A – 8010 GRAZ, ÖSTERREICH“
Felder 1 und 2 sind Abgabennummer (haben wir ja frisch bekommen) und der Veranlagungszeitraum (komfortabel als Dropdown), in Feld 4.1 kommt der Netto-Umsatz.
Den wiederholt man nochmal in Feld 4.14, und den Rest errechnet die PDF-Datei selbst… Noch Absender und Datum eintragen, und ganz wichtig: Unterschreiben, sonst wird die Voranmeldung nicht anerkannt.
Dann ab in die Post mit dem Formular, und Überweisung der Umsatzsteuerschuld nicht vergessen.
Die Bankverbindung finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/ust-kontakt-gs.html
Gegenwärtig ist es Finanzamt Graz-Stadt, IBAN: AT12 0100 0000 0553 4681BIC: BUNDATWW (aber besser nochmal auf Aktualität überprüfen)…
Eigentlich sollte die Umsatzsteuererklärung auch elektronisch einzureichen sein… Hierfür bietet die Österreichische Finanzverwaltung diverse Verifikationsverfahren über Bürgerkarten und Handy…
Versuchen Sie gar nicht erst, sich zu registrieren… Ich habe nach langwierigem Ausprobieren entnervt beim Finanzamt Graz angerufen… Der Sachbearbeiter teilte mir mit, die Verifikation funktioniere nur für Österreichische Staatsbürger…
Den Hinweis hätten die mal auf der Webseite anbringen sollen…
Fällig ist die Voranmeldung einschließlich Zahlung übrigens immer am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats. Bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum also bis zum 15. Mai (Q1), 15. August (Q2), 15. November (Q3) und 15. Februar (Q4).
3.) Abgabe von Umsatzsteuer-Jahresmeldungen in Österreich
Da gibt’s dann auch wieder ein Formular für: U1, welches Sie hier finden: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&__ClFRM_STICHW_ALL=u1&searchsubmit=Suche
Auch hierbei handelt es sich wieder um ein Jahresformular…
Hatte ich bislang noch nicht, dürfte aber ähnlich einfach auszufüllen sein wie die Quartalsmeldungen…
Die Jahresmeldungen hätte das Finanzamt dann gerne bis zum 30. April des Folgejahres.
4.)
Wenn Ihnen dieser Artikel weitergeholfen hat, würde ich mich sehr über eine positive Bewertung freuen: https://goo.gl/cd5e4g
Stand: November 2017
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