Waffenrecht – Die illegale Feder
Wer in Onlineshops Modifikationen für Waffen kauft, muss immer damit rechnen, dass die Polizei sich plötzlich die Kundendaten anschaut.
So auch im vorliegenden Fall: Eine „Exportfeder“ (netter Name: suggeriert, dass der Gebrauch in Deutschland nicht legal ist) macht aus einer eigentlich legalen Luftdruckpistole nach der Modifikation eine erlaubnispflichtige Waffe.
Nimmt die Polizei den Händler ins Visier, geraten auch die Kunden ins Fadenkreuz.
Folge: Hausdurchsuchung
Bei meinem aktuellen Fall räumte der Mandant den Kauf auch freimütig ein, und gab (im Rahmen der Hausdurchsuchung) die „Exportfeder“ heraus.
Für die Staatsanwaltschaft war die Sachlage klar: Sie fragte an, ob der Erlaß eines Strafbefehls in Betracht kommt. Kurz und schmerzlos.
Zum Glück war der Mandant anwaltlich beraten…
Mir stellte sich gleich die wohl berechtigte Frage: Kann denn der Erwerb und Besitz einer blöden Sprungfeder für 24,95 EUR schon eine Strafbarkeit auslösen ?
Bisschen grübeln über den Verwendungszweck: Vielleicht wollte der Mandant ja damit auch nur seinen Rasenmäher reparieren…
Das teile ich auch der Staatsanwaltschaft mit. Und die Frage, ob es für eine Strafbarkeit nicht erforderlich sei, dass die Feder auch eingebaut gewesen sein müsste ?
Das schien auch der netten Staatsanwältin einzuleuchten… Verfahren wurde direkt eingestellt…
Verbleibt das ungute Gefühl, dass ohne anwaltliches Einschreiten wohl zumindest ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft gestellt worden wäre.
Ob ein Richter den blind unterschrieben hätte, vermag ich nicht zu sagen.
Andererseits muss ja auch der Durchsuchungsbeschluss von einem Richter unterschrieben worden sein. Der Kauf einer simplen Feder berechtigt also die Staatsgewalt, in die geschützte Privatspäre eines unbescholtenen Bürgers einzudringen…
Das nennt man dann wohl „Rechtsrealität“…